Sieben Sofort-Tipps bei Verlust oder Diebstahl auf Reisen

Wichtige Dokumente auf einer Reise verloren? Plötzlich steht man ohne da: ohne Pass, ohne Ausweis, ohne Kreditkarte oder ohne Handy. Weil man beraubt wurde oder einfach nicht aufgepasst hat. Was tun? Die besten Sofort-Tipps findet ihr hier!

Es ist ein Horrorszenario – und doch ist niemand davor gefeit, auch nicht der Vielreisende: Man befindet sich auf Geschäftsreise, und der Reisepass ist verschwunden. Weil man ihn verloren hat – oder weil ihn jemand gestohlen hat. Oder man muss das Hotel bezahlen, doch was fehlt, ist die Kreditkarte. Oder ein wichtiger Anruf steht an – aber wo ist das Handy? Die Tasche, in der es eigentlich immer steckt, ist leer. Schnell kommen unterwegs wichtige Dokumente abhanden. Ich gebe euch Tipps, wie am besten zu reagieren ist – auch wenn man über keinen Sicherheitsdienstleister verfügt, dessen Notfallnummer man einfach wählt.

1. Reisepass

Ein Blick in die Tasche – und was fehlt, ist der Reisepass. Natürlich hat man am Vorabend alles fein säuberlich zurechtgelegt, doch dann herrschen am Morgen Stress und Eile. Und der Pass bleibt auf der Flurkommode liegen.
Einzige Möglichkeit ist es, sich von der Bundespolizei am Flughafen einen Passersatz ausstellen zu lassen. Das kostet 8 Euro, hat jedoch drei Haken. Erstens muss man dafür seinen Personalausweis vorlegen (den man also nicht vergessen haben darf), zweitens benötigt man eine Menge Zeit (die man in aller Regel nicht hat), und drittens wird das Ersatzdokument längst nicht von allen Staaten anerkannt. Natürlich ist es innerhalb der EU sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein, Monaco und San Marino gültig – doch da würde sowieso der Personalausweis genügen.
Größer sind die Chancen, wenn der Reisepass zwar nicht vergessen, aber zu spät festgestellt wurde, dass er abgelaufen ist. Wem das Dilemma schon zu Hause auffällt, sollte den Ersatzpass bereits auf der Website der Bundespolizei beantragen – das verkürzt die Wartezeit am Flughafen deutlich. Den Personalausweis zur Legitimierung muss man aber in jedem Fall einpacken. Wessen Reisepass noch nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist, der erhält mit diesem sowie mit dem Ersatzdokument Einreise nach Kanada, Südkorea, auf die Malediven, nach Montenegro, Nigeria, in die Schweiz, nach Serbien, Sri Lanka und Tunesien – zumindest ist die Chance groß, dass das Duo anerkannt wird.
Scheitert jedoch der Abflug mangels gültiger Einreisedokumente, bleibt der Passagier auf den Flugkosten sitzen. Zumindest den Netto-Ticketpreis muss die Airline nicht zurückzahlen.

Storniert man rechtzeitig, wenn man das Dilemma mit dem abgelaufenen Reisepass erkennt, sind die Fluggesellschaften nach gängiger Rechtsprechung jedoch verpflichtet, Steuern und Gebühren zurückzuerstatten. Denn diese ziehen sie lediglich im Auftrag Dritter (Staat, Flughafen) ein. Sie fallen zudem nur dann an, wenn tatsächlich geflogen wird. Ob es allerdings bei dieser Rechtsauffassung bleibt, steht nicht fest. Demnächst wird sich der Bundesgerichtshof mit dieser Thematik befassen, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt kürzlich zugunsten der Airline entschieden hat.
Wurde der Reisepass gestohlen, geht an einer Anzeige bei der Polizei kein Weg vorbei. Zumindest im Ausland ist dies absolute Pflicht. Zumal für die Ausstellung eines neuen Exemplares die entsprechende Diebstahl-Bescheinigung benötigt wird – ebenso wie für die Ersatzausfertigung beim deutschen Konsulat.

Aber auch wer seinen Pass „einfach nur verliert“, muss dies bei der örtlichen Polizei bekanntgeben: Mit gefundenen Pässen könnten Kriminelle im Namen des Inhabers Verbrechen begehen. Die Polizei leitet die Daten des verlorenen Dokuments an Interpol und ans Schengener Informationssystem weiter, um Missbrauch zu verhindern. Wer den Pass in Deutschland verliert, kann sich den Gang zur Polizei ersparen: Die Passbehörde, die das neue Papier ausstellt, leitet die Anfrage automatisch an die Polizeibehörden weiter.
Übrigens: Wer nach einer Verlustmeldung oder Anzeige bei der Polizei seinen Pass aus unerklärlichen Gründen doch wiederfindet und dies nicht ebenfalls meldet, riskiert sehr hohe Strafen!
Tipp: Kommt der Pass im Ausland abhanden, helfen das deutsche Konsulat oder der Honorarkonsul. Sie können für die Rückreise ein einmalig verwendbares Ersatzdokument ausstellen (8 Euro). Um lange Warte- und Prüfzeiten zu vermeiden, sollte man mindestens eine digitale Passkopie im eigenen E-Mail-Postfach vorzeigen können, besser noch eine reale Kopie. Diese gilt es vor Reiseantritt anzufertigen und/oder an sich selbst zu senden. Auch hilft es, bereits die Kontakte des Konsulats zu notieren. Die Verlust- oder Diebstahlmeldung der Polizei ist ebenso nötig. Die biometrischen Passbilder kann man sich zur Not vor Ort an einem Automaten anfertigen lassen. Für andere Dokumente wie den Personalausweis oder den Führerschein kann das Konsulat übrigens keinen Ersatz ausstellen.
Problematisch kann es werden, wenn die Geschäftsreise noch in ein weiteres Land führen soll, für das ein Pass benötigt wird. Hier kann das Konsulat zur Not zwar einen vorläufigen Reisepass ausstellen – doch dieser wird längst nicht von allen Staaten der Welt anerkannt. Darüber informieren kann man sich auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Vorsicht: Einige Wartezeit müssen auch Reisende für Fälle einplanen, in denen das besuchte Land für die Ausreise den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr verlangt. Dann muss neben dem Ersatzpass noch ein spezielles Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden. Das verzögert die Rück- oder die Weiterreise.

Reisepass

2. Personalausweis

Für Reisen innerhalb der EU oder EFTA hat man oft nur den Personalausweis im Gepäck. Kontrolliert wird dieser in der Regel nur außerhalb des Schengenraums oder in politischen Ausnahmesituationen, von denen es derzeit angesichts der Gefahr illegaler Einreisen auch innerhalb von Schengen mehrere gibt (etwa Griechenland).

Wird der Ausweis gestohlen, ist neben der Anzeige bei der Polizei die unverzügliche Sperrung wichtig, vor allem, wenn das Dokument über eine Online-Funktion verfügte. Aus dem Ausland wählt man dazu die 24-Stunden-Telefonnummer: +49-116 116 oder +49-30 40 50 40 50. Um den Ausweis sperren zu lassen, ist allerdings das Sperrkennwort erforderlich: Dieses wurde im PIN-Brief mitgeteilt.

Für die Rückreise kann man sich im Notfall beim Konsulat einen Ersatz-Reisepass für die einmalige Einreise nach Deutschland ausstellen lassen (siehe oben). Der Personalausweis muss neu beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden.

3. Kredit-/ EC-Karte

Wer feststellt, dass seine Bankkarte oder Kreditkarte abhanden gekommen ist, muss diese unverzüglich sperren lassen. Im Falle der Bankkarte (frühere EC-Karte) ruft man dazu beim zentralen Sperrdienst an: Tel. +49-116 116 oder +49-30 40 50 40 50. Genannt werden muss dazu nur die IBAN (oder Kontonummer und Bankleitzahl). Datum und Zeitpunkt der Sperrung sollte man sich in jedem Fall notieren. Wurde die Karte geraubt, muss dies dringend auch bei der Polizei gemeldet werden. Eine Kopie der Anzeige geben lassen!
Alternativ kann man seine Kreditkarte auch direkt bei den jeweiligen Anbietern sperren lassen. Bei American Express wählt man dazu die Telefonnummer +49 69 97971000. Bei Airplus ist dies die Servicenummer +49 851 21369250. Notfallkarten stellen die meisten Geldinstitute innerhalb von 48 Stunden aus.
Übrigens: Wer beim Verlust seiner Karte nicht grob fahrlässig gehandelt hat, erhält finanzielle Verluste, die durch den missbräuchlichen Einsatz entstehen, von seiner Bank erstattet.

Lediglich für die Neuausstellung der Karte fällt in der Regel eine Gebühr an. Grob fahrlässig handelt, wer zum Beispiel seine PIN am selben Ort wie die Karte aufbewahrt oder sie gar auf der Karte notiert. Zudem kommt derjenige selbst in Haftung, der das Plastik im Auto oder am Arbeitsplatz liegen lässt oder der bei Verlust nicht sofort sperren lässt.
Tipp: Nehmt immer einen SOS-Infopass mit. Darin notiert ihr euch alle Rufnummern, die ihr für Notfälle benötigt, also auch die Karten-Hotline. Zusätzlich speichert man sie im Handy.

EC Karte

4. Handy

Auch fürs Smartphone gilt: Wer es verloren hat oder wem es geklaut wurde, sollte es sofort sperren lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es keine Haftung für angefallene Gesprächskosten, diese muss der Nutzer also selbst tragen.
Am besten, man ruft zunächst den klassischen Kreditkartensperr-Notruf an (Telefon 116 116). Dieser nennt die Nummer des jeweiligen Mobilfunkbetreibers.
Wer dran denkt, schaut bereits vor Dienstfahrtantritt auf seine Handy-Rechnung – auch dort findet er die Notfallnummer. Dort anrufen und die Smartphone-Karte sperren lassen. Schneller geht dies, wenn man auch die 15- stellige Gerätenummer sowie die SIM-Nummer nennen kann. Handelt es sich um Diebstahl, solle dieser in jedem Fall bei der Polizei angezeigt werden.

Ein abhanden gekommenes Handy kann aber nicht nur hohe finanzielle Verluste durch missbräuchlich geführte Gespräche bedeuten. Auch gerät die Privatsphäre schnell in Gefahr, da möglicherweise sensible persönliche und Firmendaten im Smartphone gespeichert sind. Dabei gilt: Je schneller man handelt, desto besser lässt sich ein eventueller Schaden zumindest begrenzen.
Vorbeugung: Die großen Handyhersteller bieten bereits ab Werk eine Ortungs- und Sperrfunktion an. Damit lässt sich das Gerät aus der Ferne orten, sperren und gegebenenfalls auch löschen. Alternativ lassen sich Sicherheits-Apps installieren, über die man all dies erledigen kann.
Die Netzkarte muss man – wie eben beschrieben – natürlich zusätzlich sperren lassen. Dafür fällt meist eine geringe Gebühr an. Einen Diebstahl sollte man unbedingt bei der Polizei anzeigen (auch, um für mögliche unangenehme Folgen nicht zu haften), dabei gibt man die IMEI-Nummer seines Geräts an. Diese Angabe, mit der sich weltweit jedes Smartphone identifizieren lässt, findet sich in den Einstellungen unter dem Menüpunkt “Über das Telefon” und anschließend “Status”. Zudem befindet sich die Nummer oft auch auf einem Aufkleber unter dem Akku. Diese notieren!

Tipp: Die Telefonnummer fürs Handy-Sperren sowie die IMEI-Nummer des Smartphones schreibt man sich am besten an irgendeiner Stelle verschlüsselt auf und verstaut sie dann etwa im Portemonnaie. Zusätzlich sollte man einen sicheren, also mehr als 4-stelligen Sperrcode für sein Handy einrichten. Die ebenfalls zu empfehlende SIM- Karten-PIN nicht aus Bequemlichkeit deaktivieren! Das gilt auch für den bereits installierten Fernzugriff zur Ortung und Sperrung des Handys (Apple: “Mein iPhone suchen”, Android: “Mein Gerät finden”). Und Cloud-Konten sollte man immer mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung schützen, um Kriminellen ihr Handwerk zu erschweren.

Handy

5. Geldbeutel

Wer ohne Kredit- oder Bankkarte unterwegs ist und wem das Portemonnaie gestohlen wurde, steht mittellos ganz ohne Geld da. In diesem Fall helfen die deutschen Botschaften oder Konsulate. Einen Überbrückungsbetrag leihen über die jeweils beste Möglichkeit, schnelle Überweisungen vorzunehmen. Für etwaige Schulden etwa beim Hotel kommt ihr nicht auf.

Tipp: Zu viel Bargeld sollte man besser nicht mitnehmen. Für die ersten Ausgaben reichen meist 100 oder 200 Euro in kleinen Scheinen. Sicherer ist es, sich den weiteren Bedarf am Automaten zu ziehen – auch wenn dafür meist eine Gebühr fällig wird, welche die eigene Bank erhebt. Manche Anbieter werben allerdings nach wie vor mit kostenlosen Geldabhebungen im Ausland.

Geldboerse

6. Laptop

Allein an den acht größten europäischen Flughäfen verschwinden Jahr für Jahr 175.000 Laptops – und damit gehen mitunter sensible persönliche und Unternehmensdaten verloren oder geraten in die falschen Hände. Bei jeder Geschäftsreise gilt daher: Den Laptop sollte man niemals aus den Augen verlieren. Grundsätzlich empfiehlt sich zudem eine Verschlüsselung vertraulicher Daten. Dazu bietet sich Software an, mit der sich nur bei Passworteingabe bestimmte Daten und Ordner öffnen lassen. Zudem sind bereits Rechner auf dem Markt, die statt mit Passwörtern biometrisch gesichert sind, also mit Gesichts- und Fingerabdruckkontrolle. Hundertprozentigen Schutz bieten diese natürlich auch nicht.

Problem: Einige Staaten gestatten die Datenverschlüsselung nicht, da diese es auch den eigenen Geheimdiensten erschwert, auf die fremden Laptops zuzugreifen. Man sollte sich daher überlegen, wichtige Daten gar nicht auf dem Rechner, sondern in sicheren (!) Clouds abzulegen – oder mit einem Zweitrechner zu reisen, auf dem sich nur die allernötigsten Informationen befinden.

laptop

7. Gepäck

Die Zahl der Gepäckstücke, die auf dem Weg in den Urlaub verschwinden, weil es Probleme bei den
Fluggesellschaften oder Flughäfen gibt, sinkt immer mehr. Kamen vor 12 Jahren noch etwa 18 von 1000
Gepäckstücken verspätet oder nicht beim Reisenden an, sind dies heute nur noch 6. Wegen der seither immens gewachsenen Passagierzahlen handelt es sich dabei immer noch um 23 Mio. Koffer. Was bedeutet: Bei einem Flug mit durchschnittlich 200 Passagieren steht statistisch mindestens einer am Ende ohne Koffer da.

Den Verlust meldet man in aller Regel am Schalter (Gepäckermittlung) gleich an den Kofferbändern. Die Mitarbeiter benötigen fürs Auffinden den Gepäckabschnitt, der beim Check-in ausgehändigt wurde, sowie Angaben zum Gepäck – Koffertyp, Farbe, Inhalt, auffällige Aufkleber, Name und Flugnummer. Wer Glück hat, dem wird der verschollene Koffer innerhalb eines Tages ins Hotel oder nach Hause gebracht, meistens dauert es aber etwas länger.
Trifft ein Koffer nach fünf Tagen nicht ein, dann gilt er als verloren. Der Besitzer erhält von der Fluggesellschaft ein Formular, in das er Inhalt und Wert des Gepäcks einzutragen hat. Am besten weist er dies mit aufbewahrten Quittungen nach. Gemäß des sogenannten Montrealer Abkommens haftet die Fluggesellschaft für den Verlust in Höhe von bis zu 1300 Euro pro Passagier. Bekommt man das Formular nicht automatisch, sollte man selbst die Airline kontaktieren. Ansonsten besteht die Gefahr, die Fristen für eine Verlustmeldung nicht einzuhalten.

Wenig nützt das Ganze jenen Reisenden, die am Zielort zunächst ohne Waschzeug und passende Kleidung dastehen. Dann darf man sich in der Regel auf Kosten der Fluggesellschaft das Nötigste kaufen (zu günstigen Preisen): Die Airlines erstatten dafür zwischen 25 und 200 Euro (Quittungen aufbewahren und einschicken), Billigticket-Passagiere dürften leer ausgehen. In jedem Fall sollte man sich am Gepäckermittlungsschalter erkundigen. Manche Gesellschaften halten auch Notfall-Sets mit Toilettenartikeln und Unterwäsche bereit.

Tipp: In Zügen werden gern Gepäckstücke gestohlen, die auf dem Sitz neben dem Reisenden liegen. Hier empfehlen sich Schlösser mit einem etwa ein Meter langen Kabel, das die Tasche unauffällig sichert. Handys sollte man sowieso niemals neben sich ablegen.

gepaeck

Ich hoffe ich konnte euch mit den Tipps etwas weiterhelfen und hoffe, dass euch auf Reisen nie etwas geklaut wird oder ihr es verliert.

Weiter Informationen und Tipps für Schlösser oder andere Reiseutensilien erhaltet ihr direkt bei mir ;-)!